STATUTI -KBB
VEREINS STATUTEN
Verein: Kultur und Kunst Gesellschaft “KUD Bosna Basel"
1. Name und Sitz
Unter dem Namen ,,Kultur und Kunst Gesellschaft (im Text KUD Bosna Basel) besteht ein
Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Er ist politisch und konfessionell
unabhangig.
2. Ziel und Zweck
Der Verein ,,KUD Bosna Basel" pflegt und prasentiert bosnische traditionelle Kulturténze.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tatig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfflgt der Verein Uber folgende Mittel:
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Mitgliederbeitrage
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Ertrage aus eigenen Veranstaltungen (Gastgeber)
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Ertrége als Teilnehmer an den Veranstaltungen
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Spenden, Sponsoring sowie Zuwendungen aller Art
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Die Mitgliederbeitrége werden jahrlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
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Das Geschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder kénnen natUrliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck
unterstutzen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natflrliche Personen (meistens Elternteil oder volljahrige Mitglieder), welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.Passivmitglieder mit Stimmrecht kOnnen natUrliche oder juristische Personen sein, welch den Verein ideell und finanziell unterstutzen.
Personen ohne Zuwendungen werden nach einer Probezeit in der Tanzgruppe aufgenommen. Es besteht schriftlicher Vertrag.
Personen die sich in besonderem Masse for den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedersaft verliehen werden.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
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Bei natUrIichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
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Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder AuflOsung derjuristischen Person
KUD BOSNA BASEL
Bleichestrasse 21
4058 Basel
kudbosnabasel09(@)hotmail.com
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mOglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den vorstand gerichtet werden. Für den angebrochenen Monat ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Kflndigungsfrist betragt ein Monat. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verstdsse gegen die Ziele des Vereins aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Verletzung des Regelbuches gilt auch als Verstoss. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Revisionsstelle (kann auch durch den Vorstand ausgefuhrt werden - intern)
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche
Mitgliederversammlung findet jahrlich zwischen Jan. und Marz statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens vier Wochen im Voraus
schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gflltig.
Traktandierungsantrége zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spatestens drei
Wochen schriftlich (und unterzeichnet) an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder kOnnen jederzeit die Einberufung einer
ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des zwecks verlangen. Die
Versammlung hat spatestens drei Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstands
e) Wahl des Presidenten/der Presidentin und des iibrigen Vorstandes sowie der
Kontrollstelle bzw. Kassiers
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
g) Kenntnisnahme des Jahresbudgets
h) Beschlussfassung fiber das Tatigkeitsprogram
i) Beschlussfassung fiber weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrate
Geschéfte
j) Entscheid iiber Ausschlusse von Mitgliedern
k) Beschlussfassung fiber die Auflbsung des Vereins und die Verwendung des
Liquidationserlbses.
l) Jede ordnungsgemass einberufen Mitgliederversammlung ist unabhangig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfahig.
Die Mitglieder fassen die Beschlflsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fallt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenanderungen bendtigen die Zustimmung einer einfachen Mehr—Mehrheit.
Uber die gefassten Beschlflsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
KUD BOSNA BASEL
Bleichestrasse 21
4058 Basel
kudbosnabase|O9@hotmai|.com
9. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Die Amtszeit betragt zwei Jahren. WiedenNahl ist mbglich.
Der Vorstand fUhrt die laufenden Geschafte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlasst Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann fL'Ir die
Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschadigung anstellen
oder beauftragen. |m Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Presidium
b) Vizeprasidium
c) Finanzen (Kassier und Revisor-in)
d) Okonom
e) und weitere
Der Vorstand konstituiert sich selber. Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschafte
verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Grunde die Einberufung einer
Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mUndIiche Beratung verlangt, ist die
Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) galtig. Der Vorstand ist grundsatzlich
ehrenamtlich tatig, er hat Anrecht auf Vergutung der effektiven Spesen.
10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wahlt zwei oder drei Rechnungsrevisoren oder eine juristische
Person, welche die Buchfflhrung kontrollieren und mindestens einmal jéhrlich eine
Stichkontrolle durcthren. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der
Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit betragt zwei Jahren. Wiederwahl ist mbglich.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Presidenten (fUr Vertrége) zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12.Haftung
FUr die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermbgen.
Eine persénliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
KUD BOSNA BASEL
Bleichestrasse 21
4058 Basel
kudbosnabaseiO9@hotmai|.com
13.Auflösung des Vereins
Die Aufldsung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder aufgeldst werden. Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnfltzigkeit oder Offentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. lm Falle einer Auflbsung werden Gewinn und Kapital an Dzemat Bosna Basel zugewendet. Die Verteilung des Vereinsvermbgens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. Diese Regelung ist unwiderruflich.
14. lnkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung im Feb. 2017 angenommen
und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.